Gesetzespläne für härtere Bekämpfung der Geldwäsche gescheitert
Monatelang hing ein Vorhaben für eine Reform der Geldwäsche-Bekämpfung im Bundestag fest. Einen Monat vor der Wahl ist nun klar: Es wird nichts mehr.
Die Grünen-Finanzpolitikerin Katharina Beck sagte: "Es ist extrem bedauerlich, dass die FDP nicht mehr zu ihrem eigenen Gesetz zur Bekämpfung von Finanzkriminalität steht." Von der FDP wiederum kamen Vorwürfe Richtung Grüne. "Jetzt muss sich die nächste Regierung nach der Bundestagswahl der Sache annehme", sagte FDP-Fraktionsvize Christoph Meyer.
Schaffung einer neuen Behörde
Mit dem Gesetz sollte unter anderem eine neue Behörde geschaffen werden, die Analyse, strafrechtliche Ermittlungen und Aufsicht in Fällen von Geldwäsche koordiniert. Ein "Ermittlungszentrum Geldwäsche" sollte mit allen Befugnissen der Strafverfolgungsbehörden in bedeutsamen internationalen Fällen von Geldwäsche mit Deutschlandbezug tätig werden. Es sollte bereits bei verdächtigen Finanzströmen ansetzen, um dahinter liegende Straftaten aufzudecken. Ziel war es, direkter zu professionellen Hintermännern und Netzwerken zu gelangen. Das Gesetz wurde im Bundestag bereits ein erstes Mal debattiert.
Vorwürfe an FDP
Die Grünen-Bundestagsabgeordnete Beck sagte, die FDP habe abgesagt, das Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung von Finanzkriminalität, das im Finanzausschuss schon gemeinsam beschlossen worden war, auch im Plenum zu beschließen. "Damit zementiert die FDP einen sehr schlechten Zustand Deutschlands im Kampf gegen die Straftat der Geldwäsche." Es gehe um schätzungsweise 100 Mrd. EUR kriminell gewaschenen Geldes, die nun durch die Blockade der FDP nicht systematisch angegangen werden könnten.
Die Grünen hätten das Gesetz nach dem Ampel-Aus auch ohne eine zuvor geforderte Begleitung durch ein Gesetz zur Bekämpfung von Vermögensverschleierung beschlossen und hätten dies "sehr aktiv" in den vergangenen beiden Monaten versucht zu erreichen, so Beck. Es wäre nun nur noch um den Beschluss eines bereits im Finanzausschuss mit der FDP beschlossenen Gesetzes aus der Feder des früheren Finanzministers Christian Lindner (FDP) zur Gründung einer Bundesbehörde zur Geldwäschebekämpfung gegangen.
FDP kontert
Der FDP-Abgeordnete Meyer sagte: "Wir konnten die Blockade des Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetzes durch die Grünen ein Jahr lang nicht lösen - jetzt kommen sie plötzlich wie Kai aus der Kiste. Die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorfinanzierung war den Grünen in der Ampel-Koalition nie wichtig genug, denn immer wieder wurden sachfremde Forderungen aufgestellt, wie etwa zur Kindergrundsicherung, dem Social Leasing für Privatautos oder einer Abschwächung der von uns durchgesetzten Steuerentlastungen", sagte Meyer. "Die Grünen hatten ihre Chance, aber dieses Gesetz ist, wie die Ampel insgesamt, gescheitert."
Hinweis: Kein neuer Bußgeldtatbestand für Steuerberater
Seit 1.1.2024 besteht für Steuerberater die Pflicht, sich bei der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) online ("goAML Web) zu registrieren. Im Entwurf für das Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz war bei Nichtregistrierung ab 1.1.2025 ein Bußgeld vorgesehen.
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