Umsatzbesteuerung der in Luxemburg ansässigen Unternehmer
Wechsel der Zuständigkeit
Nach § 1 Abs. 4 der Umsatzsteuerzuständigkeitsverordnung (UStZustV) wird für einen Übergangszeitraum von 12 Monaten bestimmt, dass für die Umsatzbesteuerung der im Großherzogtum Luxemburg ansässigen Unternehmer nicht mehr das Finanzamt "Saarbrücken Am Stadtgraben", sondern das Finanzamt "Saarbrücken I" örtlich zuständig ist.
BMF, Schreiben v. 12.12.2024, IV D 1 - S 0123/24/10001 :001
-
Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
2.0505
-
0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
1.296
-
Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
831
-
Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
7656
-
Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
709
-
Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
580
-
Private Nutzung von (Elektro-)Fahrzeugen und Überlassung an Arbeitnehmer
389
-
Anhebung der Betriebsausgabenpauschale
3872
-
Betrieblicher Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG
384
-
Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
382
-
Haftung für Umsatzsteuer bei Internet-Handel
22.05.2026
-
Umsatzsteuerbefreiung für Schönheitsoperationen
22.05.2026
-
Sanierungsklausel nach § 8c Abs. 1a KStG
20.05.2026
-
Zufluss bei verdeckter Einlage in eine Kapitalgesellschaft
19.05.2026
-
Registrierung für Kryptowerte-Betreiber geöffnet
15.05.2026
-
Berechnung der Zugewinnausgleichsforderung nach § 5 Abs. 1 ErbStG
08.05.2026
-
Besteuerung außerordentlicher Einkünfte ab VZ 2025
07.05.2026
-
Reiseleistungen von Unternehmen mit Sitz im Drittland
06.05.2026
-
Haftung nach § 13c UStG bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts
05.05.2026
-
Umsatzsteuer bei der Vermittlung von Mehrzweck-Gutscheinen
04.05.2026