BMF Referentenentwurf

Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz zur Modernisierung der Organisation der Zollverwaltung


Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz

Das BMF hat am 3.3.2026 den Referentenentwurf für ein Gesetz für mehr Gerechtigkeit durch die Stärkung der Zollverwaltung und die Bekämpfung der Finanzkriminalität (Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz – ZFG) veröffentlicht.

Mit dem Gesetz soll eine umfassende Modernisierung der Aufbau- und Ablauforganisation der Zollverwaltung eingeleitet werden.

Zudem sollen die Befugnisse der Zollverwaltung bei der Bekämpfung von internationaler Geldwäsche gestärkt sowie Maßnahmen zur Aufdeckung und Bekämpfung organisierter Kriminalität, einschließlich krimineller Finanzströme, umgesetzt werden. Der Gesetzentwurf soll insoweit der BMF-seitigen Umsetzung des Aktionsplans gegen Organisierte Kriminalität dienen, der am 25.2.2026 im Kabinett verabschiedet wurde.

Vorgaben des Koalitionsvertrags

Der Entwurf greift zudem die Vorgaben des Koalitionsvertrags auf, insbesondere mit Blick auf die Steigerung der Effizienz der Bundesverwaltung und Verwaltungskonsolidierung, die Stärkung der inneren Sicherheit, die Bekämpfung von Geldwäsche und Finanzkriminalität sowie die Schaffung eines administrativen, verfassungskonformen Vermögensermittlungsverfahrens.

Das Gesetz soll zum 1.1.2027 in Kraft treten.

Referentenentwurf: Gesetz für mehr Gerechtigkeit durch die Stärkung der Zollverwaltung und die Bekämpfung der Finanzkriminalität (Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz – ZFG)


Schlagworte zum Thema:  Zoll
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