Vorsteuerabzug bei Kreditinstituten

Das BMF hat ein umfangreiches Schreiben zum Vorsteuerabzug bei Kreditinstituten veröffentlicht. Im Fokus steht die Zuordnung von Eingangs- zu Ausgangsumsätzen und die Vorsteueraufteilung nach § 15 Abs. 4 UStG.

Vorsteuerabzug und Vorsteueraufteilung

Das Schreiben erläutert zunächst die Grundlagen zur Ermittlung der abziehbaren Vorsteuerbeträge. Anschließend wird konkret auf die Aufteilung der Vorsteuerbeträge bei Kreditinstituten eingegangen. Grenzüberschreitende Unternehmensstrukturen der Kreditwirtschaft werden ebenfalls thematisiert.

Änderung des UStAE und Nichtbeanstandungsregelung

Mit dem BMF-Schreiben werden auch Änderungen im UStAE bekannt gegeben. Eine Nichtbeanstandungsregelung stellt klar: "Es wird nicht beanstandet, wenn sich ein Unternehmer in der Zeit bis zum 31.12.2025 auf die Grundsätze in dem Schreiben des BMF an die Bankenverbände vom 12.4.2005 (IV A 5-S7306-5/05) beruft, soweit dessen Voraussetzungen vorliegen und dem nicht andere zwischenzeitlich veröffentlichte BMF-Schreiben entgegenstehen."

BMF, Schreiben v. 9.12.2024, III C 2 - S 7306/19/10003 :004


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