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Vollmachten zur Vertretung in Steuersachen durch Lohnsteuerhilfevereine


Vollmachten Vertretung in Steuersachen: Lohnsteuerhilfevereine

Das amtliche Muster für Vollmachten zur Vertretung in Steuersachen durch Lohnsteuerhilfevereine wurde erweitert.

Vertretungsbefugnis der Lohnsteuerhilfevereine

Ein aktuelles BMF-Schreiben informiert über die Erweiterung des amtlichen Musters für Vollmachten zur Vertretung in Steuersachen durch Lohnsteuerhilfevereine um eine Vertretungsbefugnis in bestimmten Feststellungsverfahren im Sinne des §§ 179 ff AO.

Mitteilung der Bevollmächtigung

Lohnsteuerhilfevereinen können den Landesfinanzbehörden eine Bevollmächtigung zur Vertretung in Feststellungsverfahren nach § 179 ff. AO nach § 80a Absatz 3 AO mitteilen. Eine Bevollmächtigung zur Vertretung in Feststellungsverfahren nach § 179 ff. AO liegt immer vor, wenn in Zeile 15 das Feld "Feststellungsverfahren i. S. d. §§ 179 ff. AO" nicht angekreuzt ist. Die Finanzverwaltung weist darauf hin, dass das neugefasste Muster für Vollmachten zur Vertretung in Steuersachen durch Lohnsteuerhilfevereine ab sofort der elektronischen Übermittlung von Vollmachtsdaten an die Finanzverwaltung gemäß § 80a AO zugrunde zu legen ist.

Zudem wurde ein Merkblatt zur Verwendung der amtlichen Muster für Vollmachten zur Vertretung in Steuersachen angepasst.

BMF, Schreiben v. 11.12.2023, IV D 1 - S 0202/22/10001 :001



Schlagworte zum Thema:  Steuerberatung , Vollmacht
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