Umsatzsteuer: Kraftstofflieferungen in Tankkartensystem

Die Finanzverwaltung hat sich zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Kraftstofflieferungen im Rahmen eines Tankkartensystems geäußert und den UStAE geändert.

Umsätze im Tankkartengeschäft

Das BMF bezieht sich auf Rechtsprechung zur umsatzsteuerrechtlichen Beurteilung der Leistungsbeziehungen bei Kraftstofflieferungen an Kraftfahrzeug-Leasingnehmer und stellt klar, dass die im BMF-Schreiben v. 15.6.2004 enthaltenen Kriterien zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Kraftstofflieferungen im Kfz-Leasingbereich zur Abgrenzung von Reihengeschäft und Finanzdienstleistung auch auf die umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Umsätzen im Tankkartengeschäft anzuwenden sind.

UStAE und Anwendung

Der UStAE wurde entsprechend angepasst. Die Grundsätze des aktuellen BMF-Schreibens sind in allen offenen Fällen anzuwenden.

BMF, Schreiben v. 21.1.2025, III C 2 - S 7116/00010/005/168


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