Stichtag bei Verpflichtung zur Abgabe der Steuererklärungen 2015
Allgemeine Fristverlängerung nur bei Inanspruchnahme der steuerberatenden Berufe oder Lohnsteuerhilfevereine
Ausnahmen bilden u. a. die Steuererklärungen, die von Vertretern der steuerberatenden Berufe (z. B. Steuerberater) oder von Lohnsteuerhilfevereinen erstellt werden. Für diese gilt im Allgemeinen eine Fristverlängerung bis zum 31.12.2016. Unternehmer sind dabei verpflichtet, ihre Jahressteuererklärungen auf elektronischem Weg an das Finanzamt zu übermitteln.
Arbeitnehmer, die freiwillig eine Einkommensteuererklärung abgeben, haben 4 Jahre Zeit. Ihre Steuererklärung 2015 kann bis zum 31.12.2019 beim Finanzamt eingereicht werden. Diese sog. Antragsveranlagung betrifft in der Regel Arbeitnehmer, die eine Rückerstattung der vom Arbeitgeber zu viel einbehaltenen Lohnsteuer erreichen wollen.
Landesamt für Steuern Bayern v. 3.5.2016
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