BMF

Steuerbescheinigungen bei American Depository Receipts auf inländische Aktien

Das BMF äußert sich zur Ausstellung von Steuerbescheinigungen für Dividenden aus Aktien, die für Steuerbescheinigungen bei American Depository Receipts (ADRs) hinterlegt sind.

Außenansicht Gebäude New York Stock Exchange mit Fahnen

Ausstellung von Steuerbescheinigungen

Die Einzelsteuerbescheinigung nach Muster I und die Steuerbescheinigung nach Muster III des BMF-Schreibens v. 15.12.2017 (BStBl 2018 I S. 13) sind laut BMF um folgende Angaben zu ergänzen:

  • die Gesamtzahl der im Rahmen des ADR-Programms ausgegebenen ADRs auf Aktien mit Dividendenberechtigung,
  • die Anzahl der ADRs des ADR-Inhabers, für die eine Steuerbescheinigung ausgestellt wurde und die - ISIN des ADR.

In dem Schreiben wird außerdem erläutert, wann überhaupt eine Steuerbescheinigung ausgestellt werden darf.

BMF, Schreiben v. 18.12.2018, IV C 1 - S 2204/12/10003


Schlagworte zum Thema:  Bescheinigung , Aktien , BMF-Schreiben
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