Das BMF äußert sich zur Ausstellung von Steuerbescheinigungen für Dividenden aus Aktien, die für Steuerbescheinigungen bei American Depository Receipts (ADRs) hinterlegt sind.
Ausstellung von Steuerbescheinigungen
Die Einzelsteuerbescheinigung nach Muster I und die Steuerbescheinigung nach Muster III des BMF-Schreibens v. 15.12.2017 (BStBl 2018 I S. 13) sind laut BMF um folgende Angaben zu ergänzen:
- die Gesamtzahl der im Rahmen des ADR-Programms ausgegebenen ADRs auf Aktien mit Dividendenberechtigung,
- die Anzahl der ADRs des ADR-Inhabers, für die eine Steuerbescheinigung ausgestellt wurde und die - ISIN des ADR.
In dem Schreiben wird außerdem erläutert, wann überhaupt eine Steuerbescheinigung ausgestellt werden darf.
BMF, Schreiben v. 18.12.2018, IV C 1 - S 2204/12/10003