Steuerbescheinigungen bei American Depository Receipts auf inländische Aktien
Ausstellung von Steuerbescheinigungen
Die Einzelsteuerbescheinigung nach Muster I und die Steuerbescheinigung nach Muster III des BMF-Schreibens v. 15.12.2017 (BStBl 2018 I S. 13) sind laut BMF um folgende Angaben zu ergänzen:
- die Gesamtzahl der im Rahmen des ADR-Programms ausgegebenen ADRs auf Aktien mit Dividendenberechtigung,
- die Anzahl der ADRs des ADR-Inhabers, für die eine Steuerbescheinigung ausgestellt wurde und die - ISIN des ADR.
In dem Schreiben wird außerdem erläutert, wann überhaupt eine Steuerbescheinigung ausgestellt werden darf.
BMF, Schreiben v. 18.12.2018, IV C 1 - S 2204/12/10003
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