
Bild: O. Fischer ⁄ pixelio
Bei American Depository Receipts (ADRs) auf inländische Aktien stellt sich die Frage nach der Ausstellung von Steuerbescheinigungen.
Das BMF äußert sich zur Ausstellung von Steuerbescheinigungen für Dividenden aus Aktien, die für Steuerbescheinigungen bei American Depository Receipts (ADRs) hinterlegt sind.
Ausstellung von Steuerbescheinigungen
Die Einzelsteuerbescheinigung nach Muster I und die Steuerbescheinigung nach Muster III des BMF-Schreibens v. 15.12.2017 (BStBl 2018 I S. 13) sind laut BMF um folgende Angaben zu ergänzen:
- die Gesamtzahl der im Rahmen des ADR-Programms ausgegebenen ADRs auf Aktien mit Dividendenberechtigung,
- die Anzahl der ADRs des ADR-Inhabers, für die eine Steuerbescheinigung ausgestellt wurde und die - ISIN des ADR.
In dem Schreiben wird außerdem erläutert, wann überhaupt eine Steuerbescheinigung ausgestellt werden darf.
BMF, Schreiben v. 18.12.2018, IV C 1 - S 2204/12/10003