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§ 4 Versicherungsteuergesetz regelt die Ausnahmen von der Besteuerung.
Das BMF äußert sich zur Steuerbefreiung von Personenversicherungen im Sinne des § 4 Abs. 1 Nr. 5 VersStG.
Neuregelungen im Versicherungsteuerrecht
Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Versicherungsteuerrechts und zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften vom 3.12.2020 (BGBl I S. 2659) sind für Versicherungen im S. des § 4 Abs. 1 Nr. 5 Neuregelungen zu beachten.
Die Finanzverwaltung äußert sich zu Anwendungsfragen im Hinblick auf die Neuregelung gegliedert nach Themenbereichen.
BMF, Schreiben v. 27.1.2021, III C 4 -S 6405/21/10001 :001
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Versicherung