Die Finanzverwaltung hat die Statistik über die Einspruchsbearbeitung in den Finanzämtern im Jahr 2022 veröffentlicht.
Zur Einspruchsbearbeitung 2022 wurden u.a. folgende Daten veröffentlicht:
- Unerledigte Einsprüche am 31.12.2021: 2.613.348
- Eingegangene Einsprüche: 2.978.644
- Erledigte Einsprüche: 3.256.951
- Saldo aus Übernahmen, Abgaben, Storni und sonstigen Bestandskorrekturen: -33.549
- Unerledigte Einsprüche am 31.12.2022: 2.301.492
Vielen Einsprüchen wurde abgeholfen
Die erledigten Einsprüche sind wie folgt untergliedert:
- Rücknahme des Einspruchs: 564.294 (17,3 %)
- Abhilfe: 2.084.427 (64,0 %)
- Einspruchsentscheidung (ohne Teil-Einspruchsentscheidungen): 575.380 (17,7 %)
- Einspruchsentscheidung Teil-Einspruchsentscheidung: 9.936 (0,3 %)
- auf andere Weise erledigt: 22.914 (0,7 %)
Ruhen oder Aussetzung des Verfahrens
Bei den noch nicht erledigten Einsprüchen sind 1.151.261 Verfahren enthalten, die nach § 363 AO ausgesetzt sind oder ruhen und daher von den Finanzämtern nicht abschließend bearbeitet werden konnten.
Außerdem wurden 2022 gegen die Finanzämter 51.245 Klagen erhoben.