Statistik über die Einspruchsbearbeitung 2022

Die Finanzverwaltung hat die Statistik über die Einspruchsbearbeitung in den Finanzämtern im Jahr 2022 veröffentlicht.

Zur Einspruchsbearbeitung 2022 wurden u.a. folgende Daten veröffentlicht:

  • Unerledigte Einsprüche am 31.12.2021: 2.613.348
  • Eingegangene Einsprüche: 2.978.644
  • Erledigte Einsprüche: 3.256.951
  • Saldo aus Übernahmen, Abgaben, Storni und sonstigen Bestandskorrekturen: -33.549
  • Unerledigte Einsprüche am 31.12.2022: 2.301.492

Vielen Einsprüchen wurde abgeholfen

Die erledigten Einsprüche sind wie folgt untergliedert:

  • Rücknahme des Einspruchs: 564.294 (17,3 %)
  • Abhilfe: 2.084.427 (64,0 %)
  • Einspruchsentscheidung (ohne Teil-Einspruchsentscheidungen): 575.380 (17,7 %)
  • Einspruchsentscheidung Teil-Einspruchsentscheidung: 9.936 (0,3 %)
  • auf andere Weise erledigt:  22.914 (0,7 %)

Ruhen oder Aussetzung des Verfahrens

Bei den noch nicht erledigten Einsprüchen sind 1.151.261 Verfahren enthalten, die nach § 363 AO ausgesetzt sind oder ruhen und daher von den Finanzämtern nicht abschließend bearbeitet werden konnten.

Außerdem wurden 2022 gegen die Finanzämter 51.245 Klagen erhoben.

BMF, Meldung v. 4.9.2023

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