Haufe Online Redaktion
Das BMF hat die Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2021 bekannt gemacht.
Programmablaufpläne wurden bekannt gemacht
In den Programmablaufplänen sind die für 2021 beschlossene Rückführung des Solidaitätszuschlags und weitere Anpassungen im Steuer- und Sozialversicherungsrecht bereits berücksichtigt.
BMF, Bekanntmachung v. 9.11.2020
Schlagworte zum Thema:
Lohnsteuer
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