Geänderte Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2023
Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2023
Mit den geänderten Programmablaufplänen werden die Anhebung des Beitragssatzes zur sozialen Pflegeversicherung auf 3,4 % und des Kinderlosenzuschlags zum 1.7.2023 auf 0,6 % durch das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) berücksichtigt. Sie sind für den Lohnsteuerabzug ab dem 1.7.2023 anzuwenden, d. h. auf laufenden Arbeitslohn, der für einen nach dem 30.6.2023 endenden Lohnzahlungszeitraum gezahlt wird, und auf sonstige Bezüge, die nach dem 30.6.2023 zufließen.
Korrektur des Lohnsteuerabzugs bis September 2023
Falls der Arbeitgeber ab dem 1.7.2023 den Lohnsteuerabzug noch unter Berücksichtigung der am 13.2.2023 bekannt gemachten Programmablaufpläne vornehmen, so muss dies spätestens bis zum 1.9.2023 korrigiert werden, sofern ihm dies - was die Regel ist - wirtschaftlich zumutbar ist.
Ein Schreiben zu den Programmablaufplänen wurde ebenfalls veröffentlicht.
-
Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
9.1735
-
1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
8.241
-
0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
6.603
-
Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
3.771
-
Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
3.1956
-
Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022
2.80837
-
Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
2.729
-
2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
2.376
-
1. Wachstumschancengesetz verbessert Sonderabschreibung für neue Mietwohnungen
1.935
-
Steuerfreibeträge für kommunale Mandatsträger ab 2021
1.364
-
Standardisierte Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen
12.09.2024
-
Gleichzeitige Zahlung von Geschäftsführergehalt und Pension
11.09.2024
-
Grundsteuer in den verschiedenen Bundesländern
11.09.2024
-
Steuerliche Anerkennung inkongruenter Gewinnausschüttungen
06.09.2024
-
Ausstellung von elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen ab 2025
06.09.2024
-
Mit Vernetzung gegen organisierte Finanzkriminalität
06.09.2024
-
Vordrucke für die Anlage EÜR 2024
03.09.2024
-
Mehreinnahmen durch Steuerfahndung und Betriebsprüfung in Hessen
03.09.2024
-
Muster der Lohnsteuer-Anmeldung 2025 veröffentlicht
30.08.2024
-
Anwendungszeitpunkt für Meldeverfahren nach §§ 45b und 45c EStG verschoben
30.08.2024