Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2019

Die Finanzverwaltung hat die Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2019 bekannt gemacht.

Die Finanzverwaltung weist darauf hin, dass die für 2019 vorgesehenen Anpassungen im Steuer- und Sozialversicherungsrecht mit Auswirkung auf die Programmablaufpläne berücksichtigt wurden. Gegenüber den Entwürfen haben sich nur kleine Anpassungen ergeben.

Zu den Programmablaufplänen für den Lohnsteuerabzug 2019 und dem BMF, Schreiben v. 12.11.2018, IV C 5 - S 2361/08/10001-17

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