Neue Abgrenzungsmerkmale zur Einordnung in Größenklassen ab 2019

Das BMF hat für die Einordnung in Größenklassen gem. § 3 BpO 2000 ab 1. Januar 2019 neue Abgrenzungsmerkmale veröffentlicht.

In einer Tabelle sind die einheitlichen Abgrenzungsmerkmale für den 23. Prüfungsturnus ab 1.1.2019 aufgeführt.

BMF, Schreiben v. 13.4.2018, IV A 4 - S 1450/17/10001, veröffentlicht am 17.4.2018.

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