BMF

Neue Abgrenzungsmerkmale zur Einordnung in Größenklassen ab 2019

Das BMF hat für die Einordnung in Größenklassen gem. § 3 BpO 2000 ab 1. Januar 2019 neue Abgrenzungsmerkmale veröffentlicht.

Finanzcharts mit Taschenrechner und Buntstift

In einer Tabelle sind die einheitlichen Abgrenzungsmerkmale für den 23. Prüfungsturnus ab 1.1.2019 aufgeführt.

BMF, Schreiben v. 13.4.2018, IV A 4 - S 1450/17/10001, veröffentlicht am 17.4.2018.


Schlagworte zum Thema:  Betriebsprüfung , BMF-Schreiben
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