Lohnsteuer-Freibeträge für 2022 können beantragt werden

Das Sächsische Staatsministerium der Finanzen weist darauf hin, dass Arbeitnehmer ab sofort bei ihrem zuständigen Finanzamt für den Lohnsteuerabzug 2022 einen Freibetrag beantragen können.

Der Freibetrag kommt beispielsweise infrage, wenn hohe Werbungskosten geltend gemacht werden. Die Lohnsteuer ermäßigt sich dann durch den Freibetrag. Das heißt: Der Arbeitgeber behält entsprechend weniger Lohnsteuer ein.

Antrag kann auch elektronisch gestellt werden

Das Sächsische Staatsministerium der Finanzen empfiehlt, den Antrag für 2022 bereits bis 30.11.2021 zu stellen, wenn bereits von Jahresbeginn an der Freibetrag im Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigt werden soll. Anträge können auch elektronisch per Elster eingereicht werden.

Tipp: Ausführlich Informationen stellt das Sächsische Staatsministerium der Finanzen auf seiner Homepage zur Verfügung. Hier ist steht auch ein Ratgeber zum Download bereit.

Sächsisches Staatsministerium der Finanzen, Meldung v. 3.11.2021

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