Längere Abgabefrist für Steuererklärung 2018 erst ab 2019
Gesetzesänderung gilt erst für Steuererklärungen 2018
Die Verlängerung der Frist zur Abgabe der Steuererklärung ist eine der wesentlichen Änderungen, die dieses Gesetz bringt. Allerdings greift diese veränderte Regelung entgegen einiger Berichte noch nicht in diesem Jahr, sondern erst bei Steuererklärungen für das Jahr 2018.
So kann die Einkommensteuererklärung für das Jahr 2018 bis zum 31.7.2019 eingereicht werden. Für die Jahressteuererklärungen für die Jahre 2016 und 2017 bleibt es hingegen noch bei der bislang geltenden Frist zum 31.5. des Folgejahres. Auch beratene Steuerpflichtige bekommen ab der Jahressteuererklärung für das Jahr 2018 mehr Zeit: In diesem Fall verlängert sich die Frist vom 31.12. des Folgejahres auf den 28. bzw. 29.2. des übernächsten Jahres.
Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern v. 4.1.2017
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