Längere Abgabefrist für Steuererklärung 2018 erst ab 2019
Gesetzesänderung gilt erst für Steuererklärungen 2018
Die Verlängerung der Frist zur Abgabe der Steuererklärung ist eine der wesentlichen Änderungen, die dieses Gesetz bringt. Allerdings greift diese veränderte Regelung entgegen einiger Berichte noch nicht in diesem Jahr, sondern erst bei Steuererklärungen für das Jahr 2018.
So kann die Einkommensteuererklärung für das Jahr 2018 bis zum 31.7.2019 eingereicht werden. Für die Jahressteuererklärungen für die Jahre 2016 und 2017 bleibt es hingegen noch bei der bislang geltenden Frist zum 31.5. des Folgejahres. Auch beratene Steuerpflichtige bekommen ab der Jahressteuererklärung für das Jahr 2018 mehr Zeit: In diesem Fall verlängert sich die Frist vom 31.12. des Folgejahres auf den 28. bzw. 29.2. des übernächsten Jahres.
Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern v. 4.1.2017
Mehr zum Thema:
-
Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
1.9355
-
0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
1.058
-
Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
879
-
Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
771
-
Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
6926
-
Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
657
-
Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
360
-
Betrieblicher Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG
342
-
Private Nutzung von (Elektro-)Fahrzeugen und Überlassung an Arbeitnehmer
295
-
Vereinfachungsregelung für Restaurantdienstleistungen
284
-
Größenklassen für Betriebsprüfungen ab 2027
17.06.2026
-
Datenschema der E-Bilanz-Taxonomien 6.10 veröffentlicht
16.06.2026
-
Finale Staatenaustauschliste 2026
10.06.2026
-
Änderungen im Vorsteuer-Vergütungsverfahren zum 1.1.2026
09.06.2026
-
Übereinkommen über die Kommission zur Beilegung internationaler Steuerstreitigkeiten
02.06.2026
-
Neues DBA mit der Ukraine unterzeichnet
02.06.2026
-
Haftung für Umsatzsteuer bei Internet-Handel
22.05.2026
-
Umsatzsteuerbefreiung für Schönheitsoperationen
22.05.2026
-
Sanierungsklausel nach § 8c Abs. 1a KStG
20.05.2026
-
Zufluss bei verdeckter Einlage in eine Kapitalgesellschaft
19.05.2026