Kurzfristige Vermietung von Wohn- und Schlafräumen
Ermäßigter Steuersatz
In § 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG wird bestimmt, dass bei Umsätzen aus der kurzfristigen Vermietung von Wohn- und Schlafräumen, die ein Unternehmer zur Beherbergung von Fremden bereithält, sowie aus der kurzfristigen Vermietung von Campingflächen der ermäßigte Steuersatz anzuwenden ist.
UStAE geändert
Der BFH hat in einem Urteil v. 29.11.2022, XI R 13/20, entschieden, dass § 12 Abs. 2 Nr. 11 Satz 1 UStG nicht nur die Vermietung von Grundstücken und mit diesen fest verbundenen Gebäuden begünstigt, sondern allgemein die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen durch einen Unternehmer zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden und damit auch die Vermietung von Wohncontainern an Erntehelfer. Die Finanzverwaltung passt sich dieser Rechtsprechung an. In dem BMF-Schreiben wurde der UStAE entsprechend geändert.
Nichtbeanstandungsregelung
Die Grundsätze des BMF-Schreibens sind in allen offenen Fällen anzuwenden. Allerdings wurde aus Vertrauensschutzregelung (auch zum Zwecke des Vorsteuerabzugs) eine Nichtbeanstandungsregelung getroffen: Demnach wird es nicht beanstandet, wenn sich der leistende Unternehmer für bis zum 31.12.2023 ausgeführte Leistungen auf die Anwendung des Regelsteuersatzes beruft.
-
Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
1.9575
-
0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
1.117
-
Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
873
-
Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
7316
-
Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
661
-
Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
643
-
Betrieblicher Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG
362
-
Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
351
-
Private Nutzung von (Elektro-)Fahrzeugen und Überlassung an Arbeitnehmer
316
-
Vereinfachungsregelung für Restaurantdienstleistungen
296
-
Änderungen im Vorsteuer-Vergütungsverfahren zum 1.1.2026
09.06.2026
-
Übereinkommen über die Kommission zur Beilegung internationaler Steuerstreitigkeiten
02.06.2026
-
Neues DBA mit der Ukraine unterzeichnet
02.06.2026
-
Haftung für Umsatzsteuer bei Internet-Handel
22.05.2026
-
Umsatzsteuerbefreiung für Schönheitsoperationen
22.05.2026
-
Sanierungsklausel nach § 8c Abs. 1a KStG
20.05.2026
-
Zufluss bei verdeckter Einlage in eine Kapitalgesellschaft
19.05.2026
-
Registrierung für Kryptowerte-Betreiber geöffnet
15.05.2026
-
Berechnung der Zugewinnausgleichsforderung nach § 5 Abs. 1 ErbStG
08.05.2026
-
Besteuerung außerordentlicher Einkünfte ab VZ 2025
07.05.2026