Hilfsmittelerlass 2022 veröffentlicht

Der Hilfsmittelerlass für die Steuerberaterprüfung 2022 wurde von den obersten Finanzbehörden der Länder veröffentlicht.

Steuerberaterprüfung 2022

Vom 11. bis 13. Oktober 2022 findet der schriftliche Teil der Steuerberaterprüfung 2022 bundeseinheitlich statt. Die Finanzverwaltung hat aktuell den sog. Hilfsmittelerlass bekannt gegeben.

Zugelassene Hilfsmittel

Demnach werden folgende Gesetzestexte einschließlich ggf. der Durchführungsverordnungen und Richtlinien zugelassen:

  • Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, Verwaltungszustellungsgesetz,
  • Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz, Bewertungsgesetz,
  • Umsatzsteuergesetz,
  • Einkommensteuergesetz, Körperschaftsteuergesetz, Gewerbesteuergesetz,
  • Umwandlungsgesetz, Umwandlungssteuergesetz,
  • Außensteuergesetz,
  • Investitionszulagengesetz,
  • Grunderwerbsteuergesetz, Grundsteuergesetz,
  • Bürgerliches Gesetzbuch, Handelsgesetzbuch, Aktiengesetz, GmbH-Gesetz,
  • Steuerberatungsgesetz.

Die Verwaltung gibt außerdem Hinweise zum Rechtsstand, zulässigen Markierungen und mehr. Zudem merkt die Verwaltung an, dass die Benutzung eines nicht programmierbaren Taschenrechners zulässig ist, sofern dieser nicht mit dem Internet verbunden werden kann.

Gleich lautende Erlasse v. 11.10.2021

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