Veränderungen bei der Gültigkeit von Freistellungsaufträgen nach dem 1.1.2016
Hierbei ist darauf zu achten, dass FSA, die für einen unbefristeten Zeitraum erteilt wurden, zum 1.1.2016 ungültig werden, wenn diesen keine IdNr. zugeordnet wird.
Es genügt, wenn dem Institut, bei dem der FSA beauftragt wurde, die IdNr. mitgeteilt wird. Ein neuer FSA muss nicht erteilt werden.
BZSt v. 27.7.2015
-
Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
3.5685
-
0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
2.016
-
Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
1.3506
-
Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
1.117
-
Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
777
-
Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
774
-
Anhebung der Betriebsausgabenpauschale
5792
-
Steuerfreibeträge für kommunale Mandatsträger ab 2021
477
-
Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
474
-
Betrieblicher Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG
445
-
Grundbesitz-Änderungen für Grundsteuer bis 30.4. mitteilen
14.04.2026
-
Einer Einfuhr vorangehende Lieferungen von Gegenständen
10.04.2026
-
Task Force zur Influencerbesteuerung in Thüringen
09.04.2026
-
Teilabschlussbescheide für abgrenzbare Besteuerungsgrundlagen
08.04.2026
-
Nichtsteuerbarkeit von Innenleistungen einer Organschaft
07.04.2026
-
Vorsteuerabzug und unentgeltliche Wertabgabe
07.04.2026
-
Senkung der Luftverkehrsteuer ab dem 1.7.2026
02.04.2026
-
Unentgeltliche Lieferungen in grenzüberschreitenden Fällen
01.04.2026
-
Anlage N Gre ab VZ 2025 auch in Bayern verwendbar
31.03.2026
-
Elektronische Vordrucke zur Hinzurechnungsbesteuerung
30.03.2026