BZSt

Veränderungen bei der Gültigkeit von Freistellungsaufträgen nach dem 1.1.2016


Gültigkeit von Freistellungsaufträgen nach dem 1.1.2016

Durch Änderung des § 45d EStG verlieren Freistellungsaufträge (FSA) ohne gültige steuerliche Identifikationsnummer (IdNr.) ab 1.1.2016 ihre Gültigkeit.

Hierbei ist darauf zu achten, dass FSA, die für einen unbefristeten Zeitraum erteilt wurden, zum 1.1.2016 ungültig werden, wenn diesen keine IdNr. zugeordnet wird.
Es genügt, wenn dem Institut, bei dem der FSA beauftragt wurde, die IdNr. mitgeteilt wird. Ein neuer FSA muss nicht erteilt werden.

BZSt v. 27.7.2015


Schlagworte zum Thema:  Einkommensteuer
0 Kommentare
Das Eingabefeld enthält noch keinen Text oder nicht erlaubte Sonderzeichen. Bitte überprüfen Sie Ihre Eingabe, um den Kommentar veröffentlichen zu können.
Noch keine Kommentare - teilen Sie Ihre Sicht und starten Sie die Diskussion