Feststellungsverfahren für Spezial-Investmentfonds

Das BZSt weist darauf hin, dass für Geschäftsjahre, die ab 1.1.2024 beginnen, beim Feststellungsverfahren für Spezial-Investmentfonds neue Formulare zu verwenden sind.

Vordrucke anfordern

Die neuen Vordrucke sind als pdf-Dokument über egfest.aus.spez-fonds@bzst.bund.de anzufordern.

BZSt, Meldung v. 11.3.2025


Schlagworte zum Thema:  Investmentfonds, Formular