
Das Bayerische LfSt weist darauf hin, dass die Steuersoftware "ElsterFormular" letztmalig für die Erstellung der Steuererklärung für das Jahr 2019 zur Verfügung stehen wird. Bürger sollten auf "Mein Elster" umsteigen.
Die Daten aus "ElsterFormular" können mit einem Klick exportiert werden. Die Datenübernahme ist so also auch beim Umstieg auf "Mein Elster" problemlos möglich.
Was "Mein Elster" bietet
Die bayerische Finanzverwaltung verweist noch einmal auf die Vorzüge von "Mein Elster":
- Elektronische Abgabe der Steuererklärung
- Elektronische Anträge an das Finanzamt
- Mitteilungen an das Finanzamt
- Einspruch kann elektronisch eingelegt werden
- Steuerliche Belege können abgerufen werden
- ElStAm können eingesehen werden
- Antrag auf Fristverlängerung
Bayerisches LfSt, Meldung v. 07.01.2019
Hinweis der Redaktion: Informationen zu alternativer Steuersoftware zu Elster, die die Datenübernahme aus ElsterFormular erlaubt, finden Sie unter www.steuern.de/elster.html.