Einkommensteuer-Vergleichsrechner 2007 bis 2022
Anzugeben sind bei dem Rechner das zu versteuernde Einkommen (Jahresbetrag laut Steuerbescheid) und der Tarif (z,.B. Grundtarif). Das Ergebnis zeigt die Einkommensteuer des jeweiligen Jahres, die Änderung gegenüber dem Vorjahr, den Durchschnittssteuersatz und den Grenzsteuersatz.
Der Rechner ist auf der Homepage des Bayerischen LfSt abrufbar.
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1.009
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Anschaffungsnahe Herstellungskosten bei Gebäuden
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Betrieblicher Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG
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