Anwendung von BMF-Schreiben, die bis zum 20.3.2015 ergangen sind
Für vor dem 1.1.2014 verwirklichte Steuertatbestände bleibt die Anwendung der nicht in der Positivliste aufgeführten BMF-Schreiben unberührt, soweit sie nicht durch ändernde oder ergänzende BMF-Schreiben überholt sind.
BMF-Schreiben in diesem Sinne sind Verwaltungsvorschriften, die die Vollzugsgleichheit im Bereich der vom Bund verwalteten, der von den Ländern verwalteten und der von den Ländern im Auftrag des Bundes verwalteten Steuern sicherstellen sollen. Die Aufhebung der BMF-Schreiben bedeutet keine Aufgabe der bisherigen Rechtsauffassung der Verwaltung, sondern dient der Bereinigung der Weisungslage. Sie hat deklaratorischen Charakter, soweit die BMF-Schreiben bereits aus anderen Gründen keine Rechtswirkung mehr entfalten. Die in der Anlage 1 zum o. a. BMF-Schreiben vom 24.3.2014 aufgeführten und nicht mehr in der aktuellen Positivliste enthaltenen BMF-Schreiben sind nachrichtlich in der Anlage 2 aufgeführt.
-
Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
9.1735
-
1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
8.241
-
0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
6.603
-
Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
3.771
-
Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
3.1956
-
Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022
2.80837
-
Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
2.729
-
2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
2.376
-
1. Wachstumschancengesetz verbessert Sonderabschreibung für neue Mietwohnungen
1.935
-
Steuerfreibeträge für kommunale Mandatsträger ab 2021
1.364
-
Anträge auf Vergabe der USt-IdNr. frühzeitig stellen
16.09.2024
-
Standardisierte Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen
12.09.2024
-
Gleichzeitige Zahlung von Geschäftsführergehalt und Pension
11.09.2024
-
Grundsteuer in den verschiedenen Bundesländern
11.09.2024
-
Steuerliche Anerkennung inkongruenter Gewinnausschüttungen
06.09.2024
-
Ausstellung von elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen ab 2025
06.09.2024
-
Mit Vernetzung gegen organisierte Finanzkriminalität
06.09.2024
-
Vordrucke für die Anlage EÜR 2024
03.09.2024
-
Mehreinnahmen durch Steuerfahndung und Betriebsprüfung in Hessen
03.09.2024
-
Muster der Lohnsteuer-Anmeldung 2025 veröffentlicht
30.08.2024