Geänderte Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2018
Bereits mit dem BMF-Schreiben v. 10.11.2017, IV C 5 - S 2361/08/10001-15 wurden Programmablaufpläne bekannt gegeben. Dabei wurde insbesondere darauf hingewiesen, dass ab 2018 der Grundfreibetrag auf 9.000 EUR angehoben wird. Auch der Kinderfreibetrag steigt ab 2018 (Anhebung auf 3.714 EUR bzw. 7.428 EUR).
Diese Bekanntmachung wurde aufgehoben und geänderte Programmablaufpläne veröffentlicht. Hintergrund ist, dass die Bundesregierung am 22.11.2017 den Beitragssatz in der allgemeinen Rentenversicherung auf 18,6 Prozent abgesenkt hat.
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
8.7405
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
4.671
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
2.123
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
2.0806
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
1.465
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1.221
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1.073
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820
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Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG
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13.11.2025
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05.11.2025
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30.10.2025