Geänderte Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2018
Bereits mit dem BMF-Schreiben v. 10.11.2017, IV C 5 - S 2361/08/10001-15 wurden Programmablaufpläne bekannt gegeben. Dabei wurde insbesondere darauf hingewiesen, dass ab 2018 der Grundfreibetrag auf 9.000 EUR angehoben wird. Auch der Kinderfreibetrag steigt ab 2018 (Anhebung auf 3.714 EUR bzw. 7.428 EUR).
Diese Bekanntmachung wurde aufgehoben und geänderte Programmablaufpläne veröffentlicht. Hintergrund ist, dass die Bundesregierung am 22.11.2017 den Beitragssatz in der allgemeinen Rentenversicherung auf 18,6 Prozent abgesenkt hat.
-
Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
1.4835
-
0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
986
-
Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
812
-
Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
7276
-
Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
627
-
Anschaffungsnahe Herstellungskosten bei Gebäuden
465
-
Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
441
-
Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
386
-
Betrieblicher Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG
358
-
Private Nutzung von (Elektro-)Fahrzeugen und Überlassung an Arbeitnehmer
340
-
Selbstnutzung und Verpachtung von Jagdbezirken
07.08.2026
-
Umsatzsteuer bei Krankenfahrten durch Taxi- und Mietwagenunternehmer
05.08.2026
-
Neue Begrüßungsschreiben mit Steuer-ID
04.08.2026
-
Steuerfreibeträge für kommunale Mandate in Niedersachsen
03.08.2026
-
Nutzungsvorteile bei Firmenfitness
30.07.2026
-
Finanzverwaltung NRW bringt eigene KI-Lösung in die Praxis
30.07.2026
-
Kirchensteuerbeschlüsse im Land Baden-Württemberg für 2026
28.07.2026
-
Stromkosten bei betrieblichen Elektro- und Hybridfahrzeugen
23.07.2026
-
Grundsätze zur körperschaftsteuerlichen Organschaft
23.07.2026
-
Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich 2025
22.07.2026