BMF

Geänderte Pro­gram­ma­b­lauf­plä­ne für den Lohn­steu­er­ab­zug 2018

Das BMF hat die Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2018 bekannt gemacht.

Gelber Ordnerrücken mit Aufschrift Lohnsteuer

Bereits mit dem BMF-Schreiben v. 10.11.2017, IV C 5 - S 2361/08/10001-15 wurden Programmablaufpläne bekannt gegeben. Dabei wurde insbesondere darauf hingewiesen, dass ab 2018 der Grundfreibetrag auf 9.000 EUR angehoben wird. Auch der Kinderfreibetrag steigt ab 2018 (Anhebung auf 3.714 EUR bzw. 7.428 EUR).

Diese Bekanntmachung wurde aufgehoben und geänderte Programmablaufpläne veröffentlicht. Hintergrund ist, dass die Bundesregierung am 22.11.2017 den Beitragssatz in der allgemeinen Rentenversicherung auf 18,6 Prozent abgesenkt hat. 

BMF, Schreiben v. 23.11.2017, IV C 5 - S 2361/08/10001-16


0 Kommentare
Sie haben noch keinen Text eingegeben.
Noch keine Kommentare - teilen Sie Ihre Sicht und starten Sie die Diskussion