Leistungsort bei Kongressen
Die Finanzverwaltung überträgt dabei die Regelungen für Messen und Ausstellungen auch auf Kongresse:
Bei der Überlassung von Standflächen auf Messen und Ausstellungen durch die Veranstalter an die Aussteller handelt es sich um sonstige Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück. Werden daneben weitere Leistungen an die Aussteller erbracht und sind diese Leistungen insgesamt als einheitliche Leistung (sog. Veranstaltungsleistung) anzusehen, bestimmt sich der Leistungsort nach § 3a Abs. 2 UStG, wenn der Leistungsempfänger ein Leistungsempfänger i. S. d. § 3a Abs. 2 UStG ist (vgl. Abschn. 3a.4 Abs. 1 und 2 UStAE).
Überlässt ein Unternehmer einem Kongressveranstalter ein Kongresszentrum oder Teile hiervon einschließlich des Veranstaltungsequipments und erbringt er daneben zahlreiche Dienstleistungen vor, während und nach dem Kongress an den Veranstalter, ist die Regelung für Veranstaltungsleistungen entsprechend anzuwenden. Ausgenommen hiervon sind jedoch Übernachtungs- und Verpflegungsleistungen. Diese sind als eigenständige Leistungen zu beurteilen.
Darüber hinaus fügt das BMF der Liste der potenziellen (Zusatz-)Leistungen in Abschn. 3a.4 Abs. 2 Satz 2 UStAE einen weiteren Punkt hinzu, nämlich die Gestellung von Hosts und Hostessen. Der Leistungsort für diese Personalgestellung richtet sich je nach Empfänger nach § 3a Abs. 1, 2, 4 Sätze 1 und 2 Nr. 7 oder Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 UStG.
Die Regelungen des Schreibens sind in allen offenen Fällen anzuwenden. Die Finanzverwaltung beanstandet es jedoch - auch für Zwecke des Vorsteuerabzugs - nicht, wenn die Unternehmer abweichend von der Neuregelung (Abschn. 3a.4 Abs. 2a UStAE) bis zum 31.5.2015 erbrachte Leistungen als Umsätze im Zusammenhang mit einem Grundstück (§ 3a Abs. 3 Nr. 1 UStG) behandelt haben bzw. behandeln.
BMF, Schreiben v. 21.5.2015, IV D 3 - S 7117-a/0 :001
-
Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
1.9745
-
0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
1.056
-
Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
935
-
Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
822
-
Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
7046
-
Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
685
-
Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
360
-
Betrieblicher Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG
355
-
Private Nutzung von (Elektro-)Fahrzeugen und Überlassung an Arbeitnehmer
310
-
Anschaffungsnahe Herstellungskosten bei Gebäuden
307
-
Richtsatzsammlung 2025 veröffentlicht
29.06.2026
-
Vorsorgepauschale bei Dienstordnungsangestellten
25.06.2026
-
Umsatzsteuerbefreiung für Tanzschulen
23.06.2026
-
Begriff und Begründung einer Betriebsstätte
19.06.2026
-
Größenklassen für Betriebsprüfungen ab 2027
17.06.2026
-
Datenschema der E-Bilanz-Taxonomien 6.10 veröffentlicht
16.06.2026
-
Finale Staatenaustauschliste 2026
10.06.2026
-
Änderungen im Vorsteuer-Vergütungsverfahren zum 1.1.2026
09.06.2026
-
Übereinkommen über die Kommission zur Beilegung internationaler Steuerstreitigkeiten
02.06.2026
-
Neues DBA mit der Ukraine unterzeichnet
02.06.2026