BMF klärt weitere Anwendungsfragen zum Investmentsteuergesetz

Das BMF hat weitere Anwendungsfragen zum Investmentsteuergesetz in der ab dem 1.1.2018 geltenden Fassung geklärt.

Besteuerung von Unterschiedsbeträgen 

Im Fokus des aktuellen Schreibens steht die Besteuerung von Unterschiedsbeträgen i. S. d. § 56 Absatz 1 Satz 2 InvStG i. V. m. § 5 Abs. 1 Nr. 5 Satz 5 ff. InvStG 2004 und § 13 Abs. 4a u. 4b InvStG 2004.

BMF, Schreiben v. 19.12.2019, IV C 1 - S 1980-1/19/10008 :004

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