BMF

Klärung weiterer Anwendungsfragen zum Investmentsteuergesetz

Das BMF hat weitere Anwendungsfragen zum Investmentsteuergesetz in der ab dem 1.1.2018 geltenden Fassung geklärt.

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Besteuerung von Unterschiedsbeträgen 

Im Fokus des aktuellen Schreibens steht die Besteuerung von Unterschiedsbeträgen i. S. d. § 56 Absatz 1 Satz 2 InvStG i. V. m. § 5 Abs. 1 Nr. 5 Satz 5 ff. InvStG 2004 und § 13 Abs. 4a u. 4b InvStG 2004.

BMF, Schreiben v. 19.12.2019, IV C 1 - S 1980-1/19/10008 :004


Schlagworte zum Thema:  Investmentsteuergesetz , BMF-Schreiben
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