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Basiszins für das vereinfachte Ertragswertverfahren


Basiszins für das vereinfachte Ertragswertverfahren

Der neue Basiszinssatz beträgt 2,04 %.

Gem. § 203 Abs. 2 BewG gibt das BMF den Basiszins für das vereinfachte Ertragswertverfahren bekannt, der aus der langfristig erzielbaren Rendite öffentlicher Anleihen abgeleitet ist. Die Deutsche Bundesbank hat hierfür auf den 2.1.2013 anhand der Zinsstrukturdaten einen Wert von 2,04 % errechnet.

BMF, Schreiben v. 2.1.2013, IV D 4 - S 3102/07/10001


Schlagworte zum Thema:  Einkommensteuer , Basiszinssatz
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