BMF: Ausstellung von Steuerbescheinigungen für Kapitalerträge

Ergänzend zu den Ausführungen im BMF-Schreiben vom 20.12.2012 gilt für die Ausstellung von Steuerbescheinigungen nach Muster III Folgendes.

Bei der Ausstellung von Steuerbescheinigungen nach Muster III für Kapitalerträge nach § 45a Abs. 2 und 3 EStG bei betrieblichen Anlegern kann der Ausweis der Fondserträge, die dem Kapitalertragsteuerabzug unterlegen haben, in einer Summe in der Zeile

"Kapitalerträge im Sinne des § 43 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, 1a EStG"

erfolgen.

BMF, Schreiben v. 6.8.2013, IV C 1 - S 1980-1/09/10010

Schlagworte zum Thema:  Investment, Bescheinigung, Kapitalertrag