BMF: Anwendungsschreiben zum Investmentsteuergesetz

Die Finanzverwaltung hat mit einem Anwendungsschreiben zu den §§ 17, 26, 30, 31, 35, 37, 44 und 45 InvStG Stellung genommen.

Schreiben zum Investmentsteuergesetz

Die Finanzverwaltung hatte bereits in der Vergangenheit mit Anwendungsschreiben Fragen zum Investmentsteuergesetz erörtert. Mit dem aktuellen Schreiben wird das BMF-Schreiben v. 21.5.2019 angepasst und ergänzt. Die Änderungen betreffen die Regelungen zu §§ 17, 26, 30, 31, 35, 37, 44 und 45 InvStG.

BMF, Schreiben v. 20.2.2021, IV C 1 – S 1980-1/19/10008 :011

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