Anwendung neuer BFH-Entscheidungen
In einem finanzgerichtlichen Verfahren ergangene und rechtskräftig gewordene Entscheidungen binden nur die am Rechtsstreit Beteiligten und ihre Rechtsnachfolger (§ 110 Abs. 1 FGO). Durch eine Veröffentlichung von Urteilen bzw. Beschlüssen des BFH im BStBl II werden aber die Finanzämter angewiesen, diese Entscheidungen auch in vergleichbaren Fällen anzuwenden.
Die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder haben beschlossen, die BFH-Entscheidungen im Bundessteuerblatt Teil II zu veröffentlichen und somit allgemein anzuwenden.
Der Text der Entscheidungen ist auf den Internetseiten des BFH abrufbar.
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
1.3545
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
882
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Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
698
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
572
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
4126
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Anschaffungsnahe Herstellungskosten bei Gebäuden
406
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Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
365
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
326
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Elektronische Bekanntgabe von Steuerbescheiden ab 1.1.2027
303
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Laden von Elektrofahrzeugen beim Arbeitgeber und zu Hause
259
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Rückstellungen für Arbeitsfreistellungen und sonstige Zusatzleistungen
30.09.2026
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Leistungsort bei grenzüberschreitender KFZ-Überlassung zur Privatnutzung
29.09.2026
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Änderung der Lohnsteuer-Richtlinien
25.09.2026
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Aufwandsentschädigung an ehrenamtliche Wahlhelfer
22.09.2026
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Ansatz und Bewertung von Pensionsrückstellungen in der Steuerbilanz
21.09.2026
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Laden von Elektrofahrzeugen beim Arbeitgeber und zu Hause
16.09.2026
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Vordruckmuster für den Antrag auf Wohnungsbauprämie für 2026
10.09.2026
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Anlage EÜR 2026 wurde veröffentlicht
02.09.2026
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Standardisierte Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen 2026
31.08.2026
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Muster für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für 2027
19.08.2026