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Anwendung neuer BFH-Entscheidungen

Neu hinzugekommen ist u. a. eine Entscheidung zur 1 %-Regelung bei Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte.

Statue Justitia

In einem finanzgerichtlichen Verfahren ergangene und rechtskräftig gewordene Entscheidungen binden nur die am Rechtsstreit Beteiligten und ihre Rechtsnachfolger (§ 110 Abs. 1 FGO). Durch eine Veröffentlichung von Urteilen bzw. Beschlüssen des BFH im BStBl II werden aber die Finanzämter angewiesen, diese Entscheidungen auch in vergleichbaren Fällen anzuwenden.

Die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder haben beschlossen, die BFH-Entscheidungen im Bundessteuerblatt Teil II zu veröffentlichen und somit allgemein anzuwenden.

Der Text der Entscheidungen ist auf den Internetseiten des BFH abrufbar.

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Schlagworte zum Thema:  Einkommensteuer
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