Anwendung neuer BFH-Entscheidungen
In einem finanzgerichtlichen Verfahren ergangene und rechtskräftig gewordene Entscheidungen binden nur die am Rechtsstreit Beteiligten und ihre Rechtsnachfolger (§ 110 Abs. 1 FGO). Durch eine Veröffentlichung von Urteilen bzw. Beschlüssen des BFH im BStBl II werden aber die Finanzämter angewiesen, diese Entscheidungen auch in vergleichbaren Fällen anzuwenden.
Die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder haben beschlossen, die BFH-Entscheidungen im Bundessteuerblatt Teil II zu veröffentlichen und somit allgemein anzuwenden.
Der Text der Entscheidungen ist auf den Internetseiten des BFH abrufbar.
-
Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
6.4625
-
0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
3.356
-
Vereinfachungsregelung für Restaurantdienstleistungen
2.797
-
Umsatzsteuer-Voranmeldungs- und -Vorauszahlungsverfahren 2026
1.922
-
Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
1.6306
-
Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
1.354
-
Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
1.266
-
Neue Regeln zur Vorsorgepauschale beim Lohnsteuerabzug ab 2026
850
-
1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
641
-
Steuerfreibeträge für kommunale Mandatsträger ab 2021
583
-
Arbeitgeber und Betriebsstätte
22.01.2026
-
Aufteilung des Arbeitslohns
22.01.2026
-
Steuerfreistellung unter weiteren Voraussetzungen
22.01.2026
-
Weitere Neuerungen und Besonderheiten
22.01.2026
-
Ausnahme Grenzgängerregelungen
22.01.2026
-
183-Tage-Schreiben der Finanzverwaltung
22.01.2026
-
Datenaustausch im Lohnsteuerabzug ab 2026
21.01.2026
-
Baupreisindizes zur Anpassung der Regelherstellungskosten
19.01.2026
-
Ermittlung der Bewirtschaftungskosten nach § 187 BewG
19.01.2026
-
Basiszins zum 2.1.2026 zur Berechnung der Vorabpauschale
16.01.2026