Aktenplan für die Finanzverwaltung
Der Aktenplan gilt für die Finanzverwaltung und für die Finanzgerichtsbarkeit des Bundes und der Länder, soweit Vorschriften der Länder nicht entgegenstehen. Er dient zur systematischen Ordnung des Schriftguts, das nicht nach besonderen Regelungen zu behandeln ist.
Neue sowie im Text gegenüber der letzten Version geänderte Aktenplankennzeichen sind zur vereinfachten Auffindbarkeit hellgrau markiert.
Anwendung des Aktenplans
Der Aktenplan beinhaltet zunächst Hauptgruppen. Beispielsweise steht "S" für die Bundes- und Landessteuern, "G" für die Gemeindesteuern und "FG" für die Finanzgerichtsbarkeit.
Die Hauptgruppen als oberste Gliederungsstufe sind in der Regel in
- Obergruppen, z. B. S 0 Abgabenordnung 1977…,
- Gruppen, z. B. S 01 Einleitende Vorschriften…,
- ggf. Untergruppen, z. B. S 010 Anwendungsbereich,
- sowie Betreffseinheiten (unterste Stufe), z. B. S 0100 Anwendungsbereich…,
unterteilt. Alle Elemente sämtlicher Stufen werden auch als Aktenplankennzeichen bezeichnet.
Die Betreffseinheiten als Stufe der Aktenbildung setzen sich zusammen aus der Bezeichnung der Hauptgruppe und der Aktennummer (z. B. S 0100). Bei Bedarf kann eine zusätzliche Erweiterung in Form eines kleinen Buchstabens angefügt werden (z. B. S 1301-a); man spricht dann von einer Ableitung.
BMF, Aktenplan für die Finanzverwaltung (Gesamtplan) Juli 2023, veröffentlicht am 28.7.2023
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
2.6535
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
1.718
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Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
1.014
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
9206
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
912
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
768
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Anhebung der Betriebsausgabenpauschale
5632
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Private Nutzung von (Elektro-)Fahrzeugen und Überlassung an Arbeitnehmer
523
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Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
480
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Pauschbeträge für Sachentnahmen 2023
465
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Registrierung für Kryptowerte-Betreiber geöffnet
15.05.2026
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Berechnung der Zugewinnausgleichsforderung nach § 5 Abs. 1 ErbStG
08.05.2026
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Besteuerung außerordentlicher Einkünfte ab VZ 2025
07.05.2026
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Reiseleistungen von Unternehmen mit Sitz im Drittland
06.05.2026
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Haftung nach § 13c UStG bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts
05.05.2026
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Umsatzsteuer bei der Vermittlung von Mehrzweck-Gutscheinen
04.05.2026
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Sanierungsklausel nach § 8c Abs. 1a KStG
04.05.2026
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Mindeststeuer-Berichte ab sofort beim BZSt einreichbar
30.04.2026
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Neue Größenklassen für Betriebsprüfungen ab 2027
28.04.2026
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Anwendungsschreiben zum StAbwG aktualisiert
28.04.2026