Aktenplan für die Finanzverwaltung
Der Aktenplan gilt für die Finanzverwaltung und für die Finanzgerichtsbarkeit des Bundes und der Länder, soweit Vorschriften der Länder nicht entgegenstehen. Er dient zur systematischen Ordnung des Schriftguts, das nicht nach besonderen Regelungen zu behandeln ist.
Neue sowie im Text gegenüber der letzten Version geänderte Aktenplankennzeichen sind zur vereinfachten Auffindbarkeit hellgrau markiert.
Anwendung des Aktenplans
Der Aktenplan beinhaltet zunächst Hauptgruppen. Beispielsweise steht "S" für die Bundes- und Landessteuern, "G" für die Gemeindesteuern und "FG" für die Finanzgerichtsbarkeit.
Die Hauptgruppen als oberste Gliederungsstufe sind in der Regel in
- Obergruppen, z. B. S 0 Abgabenordnung 1977…,
- Gruppen, z. B. S 01 Einleitende Vorschriften…,
- ggf. Untergruppen, z. B. S 010 Anwendungsbereich,
- sowie Betreffseinheiten (unterste Stufe), z. B. S 0100 Anwendungsbereich…,
unterteilt. Alle Elemente sämtlicher Stufen werden auch als Aktenplankennzeichen bezeichnet.
Die Betreffseinheiten als Stufe der Aktenbildung setzen sich zusammen aus der Bezeichnung der Hauptgruppe und der Aktennummer (z. B. S 0100). Bei Bedarf kann eine zusätzliche Erweiterung in Form eines kleinen Buchstabens angefügt werden (z. B. S 1301-a); man spricht dann von einer Ableitung.
BMF, Aktenplan für die Finanzverwaltung (Gesamtplan) Juli 2023, veröffentlicht am 28.7.2023
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
4.4915
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
2.345
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
1.4406
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
1.232
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Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
834
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
812
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Vereinfachungsregelung für Restaurantdienstleistungen
596
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Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
578
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Betrieblicher Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG
542
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Anhebung der Betriebsausgabenpauschale
4972
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Senkung der Luftverkehrsteuer ab dem 1.7.2026
02.04.2026
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Unentgeltliche Lieferungen in grenzüberschreitenden Fällen
01.04.2026
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Anlage N Gre ab VZ 2025 auch in Bayern verwendbar
31.03.2026
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Elektronische Vordrucke zur Hinzurechnungsbesteuerung
30.03.2026
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Teilwertberechnung von Pensionsrückstellungen
26.03.2026
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Anpassung des AEAO wegen geänderter Kassensicherungsverordnung
24.03.2026
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Grundsätze der Verwaltung für den Betriebsstättenbegriff
18.03.2026
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Bestimmung des Ausstellers einer Rechnung bei Delkredere
17.03.2026
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Umsatzsteuer bei Fahrzeugüberlassung an Arbeitnehmer
16.03.2026
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Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
10.03.2026