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Zahlreiche Änderungen im AEAO wurden bekannt gegeben.
Die Finanzverwaltung hat mit sofortiger Wirkung Änderungen im Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) bekannt gegeben.
AEAO geändert
Die Änderungen betreffen u.a.
- § 30 Steuergeheimnis
- § 31 Mitteilung von Besteuerungsgrundlagen
- § 88 Untersuchungsgrundsatz
- § 138a Länderbezogener Bericht multinationaler Unternehmensgruppen
- § 146 Ordnungsvorschriften für die Buchführung und für Aufzeichnungen
- § 146a Ordnungsvorschrift für die Buchführung und für Aufzeichnungen mittels elektronischer Aufzeichnungssysteme; Verordnungsermächtigung
- § 147 Ordnungsvorschriften für die Aufbewahrung von Unterlagen
- § 364a Erörterung des Sach- und Rechtsstands
- § 365 Anwendung von Verfahrensvorschriften
BMF, Schreiben v. 4.5.2020, IV A 4 - S 0316/19/10003 :004
Schlagworte zum Thema:
Abgabenordnung, BMF-Schreiben