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Zahlreiche Änderungen im AEAO wurden bekannt gegeben.
Die Finanzverwaltung hat mit sofortiger Wirkung Änderungen im Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) bekannt gegeben.
Die Finanzverwaltung hat mit sofortiger Wirkung Änderungen im Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) bekannt gegeben.
AEAO geändert
Die Änderungen betreffen u.a.
- § 30 Steuergeheimnis
- § 31 Mitteilung von Besteuerungsgrundlagen
- § 88 Untersuchungsgrundsatz
- § 138a Länderbezogener Bericht multinationaler Unternehmensgruppen
- § 146 Ordnungsvorschriften für die Buchführung und für Aufzeichnungen
- § 146a Ordnungsvorschrift für die Buchführung und für Aufzeichnungen mittels elektronischer Aufzeichnungssysteme; Verordnungsermächtigung
- § 147 Ordnungsvorschriften für die Aufbewahrung von Unterlagen
- § 364a Erörterung des Sach- und Rechtsstands
- § 365 Anwendung von Verfahrensvorschriften
BMF, Schreiben v. 4.5.2020, IV A 4 - S 0316/19/10003 :004
Schlagworte zum Thema:
Abgabenordnung, BMF-Schreiben