Bewertung einer lebenslänglichen Nutzung oder Leistung

Die Finanzverwaltung hat die Vervielfältiger für den Kapitalwert lebenslänglicher Nutzungen und Leistungen für Stichtage ab 1.1.2024 nach § 14 BewG bekannt gegeben.

Vervielfältiger ab 1.1.2024

Die Vervielfältiger wurden nach der am 25.7.2023 veröffentlichten Sterbetafel 2020/2022 des Statistischen Bundesamtes ermittelt. Die Vervielfältiger wurden in einer Tabelle veröffentlicht und sind für Stichtage ab 1.1.2024 anzuwenden. 

BMF, Schreiben v. 1.12.2023, IV D 4 - S 3104/19/10001 :009

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