Die Finanzverwaltung hat die Vervielfältiger für den Kapitalwert lebenslänglicher Nutzungen und Leistungen für Stichtage ab 1.1.2024 nach § 14 BewG bekannt gegeben.
Vervielfältiger ab 1.1.2024
Die Vervielfältiger wurden nach der am 25.7.2023 veröffentlichten Sterbetafel 2020/2022 des Statistischen Bundesamtes ermittelt. Die Vervielfältiger wurden in einer Tabelle veröffentlicht und sind für Stichtage ab 1.1.2024 anzuwenden.
BMF, Schreiben v. 1.12.2023, IV D 4 - S 3104/19/10001 :009