Bewertung einer lebenslänglichen Nutzung oder Leistung

Die Finanzverwaltung hat die Vervielfältiger für den Kapitalwert lebenslänglicher Nutzungen und Leistungen für Stichtage ab 1.1.2023 nach § 14 BewG bekannt gegeben.

Vervielfältiger ab 1.1.2023

Die Vervielfältiger wurden nach der am 26.7.2022 veröffentlichten Sterbetafel 2019/2021 des Statistischen Bundesamtes ermittelt. Die Vervielfältiger wurden in einer Tabelle veröffentlicht und sind für Stichtage ab 1.1.2023 anzuwenden. 

BMF, Schreiben v. 14.11.2022, IV C 7 - S 3104/19/10001 :008

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