Bewertung einer lebenslänglichen Nutzung oder Leistung

Die Finanzverwaltung hat die Vervielfältiger für den Kapitalwert lebenslänglicher Nutzungen und Leistungen für Stichtage ab 1.1.2026 nach § 14 BewG bekannt gegeben.

Vervielfältiger ab 1.1.2026

Die Vervielfältiger wurden nach der am 22.7.2025 veröffentlichten Sterbetafel 2022/2024 des Statistischen Bundesamtes ermittelt. Die Vervielfältiger wurden in einer Tabelle veröffentlicht und sind für Stichtage ab 1.1.2026 anzuwenden.

Die Vervielfältiger sind unter Berücksichtigung von Zwischenzinsen und Zinseszinsen mit 5,5 Prozent errechnet worden. Der Vervielfältiger der Tabelle ist der Mittelwert zwischen dem Vervielfältiger für jährlich vorschüssige und jährlich nachschüssige Zahlungsweise.

BMF, Schreiben 21.10.2025, IV D 4 - S 3104/00002/013/003


Schlagworte zum Thema:  Bewertung , Bewertungsgesetz
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