Belegnachweis bei Ausfuhrlieferungen von Kraftfahrzeugen
Durch Artikel 4 Nr. 1 und 2 der Verordnung zum Erlass und zur Änderung steuerlicher Verordnungen v. 11.12.2012, BGBl I S. 2637 wurden die Regelungen zum Belegnachweis bei Ausfuhrlieferungen von Kraftfahrzeugen geändert. Die Änderungen sind mit Wirkung v. 20.12.2012 in Kraft getreten. Der Umsatzsteuer-Anwendungserlass ist an diese Änderungen anzupassen.
Diese Regelungen sind auf Umsätze anzuwenden, die nach dem 19.12.2012 ausgeführt werden.
BMF, Schreiben v. 26.4.2013, IV D 3 - S 7134/12/10002
-
Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
3.6965
-
0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
2.000
-
Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
1.3156
-
Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
1.128
-
Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
749
-
Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
747
-
Anhebung der Betriebsausgabenpauschale
5092
-
Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
468
-
Steuerfreibeträge für kommunale Mandatsträger ab 2021
458
-
Vereinfachungsregelung für Restaurantdienstleistungen
451
-
Einer Einfuhr vorangehende Lieferungen von Gegenständen
10.04.2026
-
Task Force zur Influencerbesteuerung in Thüringen
09.04.2026
-
Teilabschlussbescheide für abgrenzbare Besteuerungsgrundlagen
08.04.2026
-
Nichtsteuerbarkeit von Innenleistungen einer Organschaft
07.04.2026
-
Vorsteuerabzug und unentgeltliche Wertabgabe
07.04.2026
-
Senkung der Luftverkehrsteuer ab dem 1.7.2026
02.04.2026
-
Unentgeltliche Lieferungen in grenzüberschreitenden Fällen
01.04.2026
-
Anlage N Gre ab VZ 2025 auch in Bayern verwendbar
31.03.2026
-
Elektronische Vordrucke zur Hinzurechnungsbesteuerung
30.03.2026
-
Teilwertberechnung von Pensionsrückstellungen
26.03.2026