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§ 21 KStG wurde neu geregelt. Das BMF beantwortet nun Anwendungsfragen.
Das BMF hat in einem umfangreichen Schreiben zu Anwendungsfragen zur Neuregelung des § 21 KStG Stellung genommen.
Beitragsrückerstattungen berechnen
§ 21 KStG regelt Beitragsrückerstattungen und wurde durch das Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften neu geregelt. Die Finanzverwaltung nimmt nun in einem ausführlichen Schreiben Stellung. So werden beispielsweise Anwendungsfragen und Berechnungsgrundlagen erläutert. Zudem sind dem Schreiben Berechnungsbögen zur Ermittlung der abzugsfähigen Beitragsrückerstattung beigefügt.
BMF, Schreiben v. 12.12.2019, IV C 2 - S 2775/19/10001 :002