Anwendung von BMF-Schreiben

Die Finanzverwaltung äußert sich zur Anwendung von BMF-Schreiben und gleich lau­ten­den Er­las­sen der obers­ten Fi­nanz­be­hör­den der Län­der, die bis zum 15.3.2019 ergangen sind.

Positivliste zur Anwendung von BMF-Schreiben wurde veröffentlicht

Mit dem BMF-Schreiben wird eine Positivliste  ( Positivliste der BMF-Schreiben und gleich lautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder) veröffentlicht. BMF-Schreiben, die in dieser Liste nicht aufgeführt sind, werden für nach dem 31.12.2017 verwirklichte Steuertatbestände aufgehoben. Die Anwendung bleibt jedoch für vor dem 1.1.2018 verwirklichte Steuertatbestände unberührt, soweit das jeweilige Schreiben nicht durch ändernde oder ergänzende BMF-Schreiben überholt ist. 

BMF, Schreiben v. 18.3.2019, IV A 2 - O 2000/18/10001 zur Anwendung von BMF-Schreiben , veröffentlicht am 27.3.2019

BMF, Schreiben v. 18.3.2019, IV A 2 - O 2000/18/10001 zur Anwendung von Gleich Lautenden Erlassen, veröffentlicht am 27.3.2019