Mitteilungen an Finanzbehörden durch andere Behörden und Rundfunkanstalten
Das Schreiben ergänzt die beiden BMF-Schreiben v. 25.3.2002, IV D 2 - S 0229 - 26/02 (Haufe Index 725707) und vom 29.9.2015, IV A 3 - S 0229/08/10001 (Haufe Index 8517043). Neu hinzugefügt wird damit folgender Absatz:
"Im Hinblick auf § 35 EStG sind Verwaltungsakte über Billigkeitsmaßnahmen nach §§ 163 oder 227 AO hinsichtlich der Gewerbesteuer den Finanzbehörden mitzuteilen. Bei einer gewerbesteuerlichen Billigkeitsmaßnahme im Festsetzungsverfahren (§ 163 AO) sind die Einkommensteuerbescheide nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO, im Erhebungsverfahren (§ 227 AO) nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO zu ändern."
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
3.6965
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
2.000
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
1.3156
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
1.128
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
749
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Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
747
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Anhebung der Betriebsausgabenpauschale
5092
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Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
468
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Steuerfreibeträge für kommunale Mandatsträger ab 2021
458
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Vereinfachungsregelung für Restaurantdienstleistungen
451
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Einer Einfuhr vorangehende Lieferungen von Gegenständen
10.04.2026
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Task Force zur Influencerbesteuerung in Thüringen
09.04.2026
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Teilabschlussbescheide für abgrenzbare Besteuerungsgrundlagen
08.04.2026
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Nichtsteuerbarkeit von Innenleistungen einer Organschaft
07.04.2026
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Vorsteuerabzug und unentgeltliche Wertabgabe
07.04.2026
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Senkung der Luftverkehrsteuer ab dem 1.7.2026
02.04.2026
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Unentgeltliche Lieferungen in grenzüberschreitenden Fällen
01.04.2026
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Anlage N Gre ab VZ 2025 auch in Bayern verwendbar
31.03.2026
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Elektronische Vordrucke zur Hinzurechnungsbesteuerung
30.03.2026
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Teilwertberechnung von Pensionsrückstellungen
26.03.2026