Änderung des AEAO
Zahlreiche Änderungen in einzelnen Abschnitten
Der AEAO zu §§ 10, 12, 18, 30, 31a, 53, 64, 73, 89, 122, 138, 147, 150, 152, 160, 171, 173, 175b, 180, 224, 228, 229, 230, 233a, 251, 355 und 361 wird mit sofortiger Wirkung geändert. Die Änderungen wurden im BMF-Schreiben v. 5.2.2024 bekannt gegeben.
So betreffen die Ausführungen beispielsweise § 10 - Geschäftsleitung oder auch § 12 Betriebsstätte.
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
8.6445
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
4.930
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
2.3166
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
2.141
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
1.524
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2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
1.201
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1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
1.094
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Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
919
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Bis 1.4.2025 keine Sanktionen für verspätete Offenlegung
870
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Anhebung der Betriebsausgabenpauschale
8672
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Hessen bündelt Expertise in neuem Gemeinsamen Finanzermittlungszentrum
12.12.2025
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Grundsteuer in den verschiedenen Bundesländern
12.12.2025
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Finanzämter wahren Weihnachtsfrieden
12.12.2025
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Anwendungsfragen zum Investmentsteuergesetz
11.12.2025
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Auslandsreisepauschalen ab dem 1.1.2026
10.12.2025
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Fragen und Antworten zum Datenaustausch im Lohnsteuerabzugsverfahren ab 2026
10.12.2025
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Umsatzsteuer bei der Verwaltung unselbstständiger Stiftungen
10.12.2025
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Bewertung von Tieren in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben
09.12.2025
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Steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der vom Ukraine-Krieg Geschädigten
09.12.2025
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Unterbringung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine
09.12.2025