Änderung des AEAO
Zahlreiche Änderungen in einzelnen Abschnitten
Der AEAO zu §§ 10, 12, 18, 30, 31a, 53, 64, 73, 89, 122, 138, 147, 150, 152, 160, 171, 173, 175b, 180, 224, 228, 229, 230, 233a, 251, 355 und 361 wird mit sofortiger Wirkung geändert. Die Änderungen wurden im BMF-Schreiben v. 5.2.2024 bekannt gegeben.
So betreffen die Ausführungen beispielsweise § 10 - Geschäftsleitung oder auch § 12 Betriebsstätte.
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
5.3495
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
2.471
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
1.4186
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
1.255
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Digitale Steuererklärung wird mit "okELSTER" einfacher
1.034
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
999
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Vereinfachungsregelung für Restaurantdienstleistungen
847
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Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
700
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Umsatzsteuer-Voranmeldungs- und -Vorauszahlungsverfahren 2026
672
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Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben 2026
644
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Freiwillige Rentenversicherungsbeiträge zur türkischen Sozialversicherung
03.03.2026
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Bescheinigungsverfahren und Rente nach dem DBA-Italien
27.02.2026
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Zuständigkeit für die Umsatzbesteuerung im Ausland ansässiger Unternehmer
27.02.2026
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Liste zum automatischen Informationsaustausch
26.02.2026
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Finanzamt für Fahndung und Strafsachen Berlin wird gestärkt
26.02.2026
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Besteuerung von Rentenzahlungen nach dem DBA-Österreich
25.02.2026
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Fragebögen zur umsatzsteuerlichen Erfassung von jPöR
25.02.2026
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Rechte und Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen bei der Außenprüfung
25.02.2026
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Meldungen nach dem Kryptowerte-Steuertransparenz-Gesetz
24.02.2026
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Meldungen nach dem Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz
24.02.2026