Umlage für Künstler

Künstlersozialabgabe steigt 2027 auf 5,0 Prozent

Nachdem die Künstlersozialabgabe für das Jahr 2026 abgesenkt wurde, steigt sie zukünftig wieder auf das Niveau der Vorjahre. 2027 gilt dann ein Beitragssatz von 5,0 Prozent. Bärbel Bas, Bundesministerin für Arbeit und Soziales, sieht das angesichts der schwierigen wirtschaftlichen Lage als gutes Ergebnis an. 

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Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat zur Künstlersozialabgabe-Verordnung 2027 (KSA-VO 2027) die Ressort- und Verbändebeteiligung eingeleitet.

Künstlersozialabgabe 2027

Nachdem die Coronapandemie für große wirtschaftlichen Schäden in der Kunst- und Kulturwirtschaft gesorgt hatte, sind die Einnahmen in den vergangenen Jahren wieder deutlich gestiegen. Durch diese Entwicklung und zusätzliche Bundesmittel blieb der Abgabesatz 2024 und 2025 bei stabilen 5,0 Prozent und wurde für 2026 sogar auf 4,9 Prozent abgesenkt.

Aufgrund der aktuell angespannten wirtschaftlichen Lage wird der Abgabesatz für 2027 jedoch wieder auf 5,0 Prozent angehoben.

Künstlersozialabgabe: Höhe der Bagatellgrenze

Am 29. Oktober 2024 wurde das Bürokratieentlastungsgesetz IV im Bundesgesetzblatt verkündet. Darin wurde die zweistufige Erhöhung der Bagatellgrenze für die Künstlersozialabgabe festgelegt.

Die Pflicht zur Zahlung der Künstlersozialabgabe setzt voraus, dass die Summe der Entgelte für einen oder mehrere in einem Kalenderjahr erteilte Aufträge eine Bagatellgrenze übersteigt. Diese Bagatellgrenze wurde zunächst zum 1. Januar 2025 mit dem Bürokratieentlastungsgesetz IV von 450 Euro pro Kalenderjahr auf 700 Euro pro Kalenderjahr angehoben. Seit dem 1. Januar 2026 gilt die neue Bagatellgrenze mit 1.000 Euro pro Kalenderjahr.

Hinweis: Für typische Verwerter i. S. d. KSVG gilt die Bagatellgrenze nicht. 

Die Künstlersozialversicherung

Über die Künstlersozialversicherung sind derzeit rund 185.000 selbstständige Künstlerinnen und Künstler sowie Publizistinnen und Publizisten als Pflichtversicherte in den Schutz der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung einbezogen. In der Künstlersozialversicherung tragen Versicherte, wie abhängig Beschäftigte, die Hälfte ihrer Sozialversicherungsbeiträge. Die andere Beitragshälfte wird durch einen Bundeszuschuss (20 Prozent) und durch die Künstlersozialabgabe der Unternehmen finanziert, die künstlerische und publizistische Leistungen verwerten (30 Prozent).

Die Künstlersozialabgabe wird als Umlage erhoben. Der Abgabesatz wird jährlich für das jeweils folgende Kalenderjahr festgelegt. Bemessungsgrundlage sind alle in einem Kalenderjahr an selbstständige Künstler und Publizisten gezahlten Entgelte.

 

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BMAS

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