Test- und Maskenpflicht fallen zum 1. März weitestgehend
Die Gesundheitsministerinnen und -minister vereinbarten am 14.2.2023 ein früheres Ende der eigentlich bis 7. April festgelegten Masken- und Testpflichten für Beschäftigte und Bewohner in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen. Das teilte das Bundesgesundheitsministerium mit. Für Besuche in Arztpraxen, Kliniken und Pflegeheimen soll demnach aber auch noch weiterhin Maskenpflicht gelten.
Maskenpflicht beim Besuch medizinischer Einrichtungen
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sagte, unter dem Strich sei die Infektionslage seit Wochen stabil. Die Krankenhäuser könnten Corona-Kranke gut versorgen. Nur beim Besuch medizinischer Einrichtungen gelte es nach wie vor, vorsichtig zu sein. Wer Patienten oder Heimbewohner besuche und Arzttermine wahrnehme, müsse weiterhin Maske tragen. «Das sollte uns der Schutz vulnerabler Gruppen wert sein.» Lauterbach betonte: «Die Pandemie ist noch nicht vorbei. Aber die Pandemie hat ihren Schrecken verloren. Das Virus ist im Alltag beherrschbar. Und daraus ziehen wir Konsequenzen.»
Auslaufen der Corona-Bestimmungen
Zur Vorbereitung auf eine möglicherweise kritischere Pandemielage in diesem Winter waren mehrere bundesweite Corona-Bestimmungen im Infektionsschutzgesetz festgeschrieben worden. Bereits am 2.2.2023 sind die Corona-Regelungen am Arbeitsplatz ausgelaufen. Zuletzt war Anfang Februar bereits die Maskenpflicht in Fernzügen und Fernbussen vorzeitig ausgesetzt worden. Im Nahverkehr gelten nach entsprechenden Regelungen der Länder ebenfalls keine Maskenpflichten mehr. Nach und nach hatten die Bundesländer auch die Isolationspflicht für Corona-Infizierte auslaufen lassen.
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