Klage gegen elektronische Gesundheitskarte abgewiesen
Die bereits millionenfach verteilte Karte sei in ihrer jetzigen Form gesetzes- und verfassungsgemäß, urteilte das Gericht am 28.6.2012 (S 9 KR 111/09). Der 32-jährige Kläger aus Wuppertal könne sich für Arztbesuche nicht von der Nutzung der Plastikkarte befreien lassen. Die Nutzung sei gesetzliche Pflicht.
Der Kläger wird vom Bündnis "Stoppt die E-Card" unterstützt, das von Bürgerrechtsorganisationen, Datenschützern, Patienten- und Ärzteverbänden getragen wird. Die Kritiker befürchten die Schaffung einer von Dritten einsehbaren "elektronischen Krankenakte". Der Kläger sieht sich in seinem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung beeinträchtigt und fürchtet, ein "gläserner Patient" zu werden.
Versicherter muss Zusatzfunktionen der eGK zustimmen
Dem widersprach das Gericht: Auf der eGK seien bislang lediglich, wie auf den alten Karten, die Stammdaten des Versicherten gespeichert. Nur das Lichtbild sei neu. Alle künftig geplanten Anwendungen seien freiwillig und nur bei Einwilligung des Versicherten vorgesehen. Über diese Anwendungen wie Notfalldaten und die elektronische Krankenakte habe das Gericht aber im vorliegenden Fall nicht zu entscheiden gehabt.
Berufung wegen unzureichendem Datenschutz angekündigt
Der Anwalt des Klägers, Jan Kuhlmann, kündigte an, vor das Landessozialgericht in Berufung zu gehen und auch bis vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen. Er argumentierte, die Daten seien vor dem unbefugten Zugriff Dritter nicht ausreichend geschützt.
Die Klage richtete sich gegen die Bergische Krankenkasse mit rund 70.000 Versicherten. Die eGK ist bereits an Millionen Versicherte verteilt worden. Im kommenden Jahr sollen alle rund 70 Mio. gesetzlich Krankenversicherten in Deutschland im Besitz der Karte sein.
Nutzen der neuen eGK
Mit der eGK soll der Zugriff auf Notfalldaten des Patienten ermöglicht und der Austausch unter den Ärzten verbessert werden. Außerdem soll durch das Foto des Versicherten Missbrauch vermieden werden: In vielen Fällen waren die herkömmlichen Karten durch Täuschung von nicht versicherten Kranken mitgenutzt worden.
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