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18.08.2010
Familien- & Erbrecht
Allein die Erteilung einer Kontovollmacht über den Tod hinaus reicht nicht, um jemanden zum Erben zu machen. Sie ist nicht einmal ein Indiz. Zusätzlich muss es eine Verfügung über das Vermögen geben. Das Urteil des OLG München fasst noch mal zusammen, was nach der aktuellen Rechtsprechung entscheidend für eine Erbeinsetzung ist.
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