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03.08.2010
Familien- & Erbrecht
Das Bundesverfassungsgericht hat die Regelung des Sorgerechts unverheirateter Väter in §§ 1626a und 1672 BGB für verfassungswidrig erklärt. Es verstößt gegen das grundgesetzlich geschützte Elternrecht, dass die Väter nur mit Zustimmung der Mutter ein gemeinsames Sorgerecht erhalten können. Schon der EGMR hatte dies als Menschenrechtsverletzung gerügt.
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