Aus dem Römer/Langheid wurde der Langheid/Rixecker.
Die fünfte Auflage des VVG-Kurz-Kommentars erschien rund zwei Jahre nach der Vorauflage und hat einige Neuerungen aufzuweisen. Bereits beim ersten Zugreifen fällt die erneute Formatänderung auf. Das Buch wurde vergrößert und ist auch erheblich dicker geworden, trotz leicht gesunkener Seitenzahl. Es bleibt aber handlich und kompakt und verzichtet auch weiterhin auf eine zusätzliche Kommentierung von Musterbedingungen. Das Werk soll zukünftig im Zweijahresrhythmus fortgeführt werden.
Des Weiteren fällt natürlich das Ausscheiden von Herrn Prof. Wolfgang Römer auf, der den Kommentar mitbegründet hatte und nun sogar aus dem Namen des Kommentars verschwunden ist. Prof. Römer hatte zuletzt nur noch § 1 VVG (und "vor § 1 VVG") bearbeitet, weshalb das im Vorwort erwähnte Revirement bei der Aufteilung des von Prof. Römer bearbeiteten Bereichs hier nicht nachvollziehbar ist, es erfolgte bereits fast vollständig in den Vorauflagen.
Umstellungen ergaben sich aber durch die Erweiterung des Autorenteams. Neu dabei sind Prof. Dr. Jens Gal und Dr. Jens Muschner. Herr Prof. Gal bearbeitet die neu in das Werk aufgenommene Kommentierung des EGVVG sowie die VVG-InfoV, die bisher von Dr. Langheid bearbeitet wurde.
Dr. Muschner hat den Bereich vor §§ 192 bis 208 VVG (Krankenversicherung) übernommen, vormals bearbeitet von Dr. Langheid. Herr Dr. Muschner hat dem Kapitel ein eigenes kurzes Literaturverzeichnis vorangestellt. Es ist das einzige Kapitel des Buchs mit diesem Service für den Nutzer. Ob ein solches Verzeichnis erforderlich ist und an anderen Stellen ergänzt werden sollte oder hier wieder gestrichen wird, muss der Verlag entscheiden; jedenfalls wäre eine einheitliche Handhabung erstrebenswert.
Inhaltlich wurde die seit der Vorauflage ergangene relevante Rechtsprechung in die Kommentierung integriert. Neuregelungen bei den Informationspflichten des Versicherers und im Bereich der Lebensversicherung wurden ebenfalls berücksichtigt. Dies erfolgte wie gewohnt auf sprachlich eingängige und kurze Weise. Auch die neuen Autoren haben mit ihren Beiträgen den "Sound" des Werks getroffen.
Fachlich ist das Werk, wie bereits in den Vorauflagen, durch seine kurzen Erläuterungen in der Praxis eine effiziente Wissensquelle und eine brillante Arbeitshilfe.
Autor: André Naumann
RA André Naumann, Bornheim
zfs 6/2017, S. 314 - 315