1. Ein im nahen örtlichen Zusammenhang mit dem Ortsschild aufgestelltes Verkehrsschild, durch welches die zulässige Geschwindigkeit auf 30 km/h begrenzt wird, kann leicht übersehen werden.
2. Bei Absehen von der Verhängung des Regelfahrverbots wegen Augenblicksversagens ist keine Erhöhung der Regelgeldbuße angezeigt.
OLG Naumburg, Beschl. v. 5.11.2015 – 2 Ws 213/15
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