Der Antrag mehrerer geschäftsansässiger Verkehrsteilnehmer gegen die Beschränkung des Verkehrs auf Radfahrer, Anlieger und den Linienverkehr in der zentral gelegenen Rathausstraße in Flensburg bleibt ohne Erfolg. Dies hat das OVG für das Land Schleswig-Holstein auf die Beschwerde der Stadt Flensburg hin beschlossen und den anderslautenden Beschl. des Schleswig-Holsteinischen VG v. 10.1.2022 – 3 B 111/20 – geändert. Anders als das VG hält der Senat die auf der Grundlage eines Verkehrsgutachtens im Oktober 2021 angeordnete Verkehrsbeschränkung für rechtmäßig.

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