Die Bundesregierung hat am 10.5.2023 den Entwurf des Gesetzes zur digitalen Dokumention der strafgerichtlichen Hauptverhandlung beschlossen. Das Gesetz soll die gesetzlichen Grundlagen für die digitale Dokumentation der erstinstanzlichen Hauptverhandlungen vor den Land- und Oberlandesgerichten in Strafverfahren schaffen. Zentraler Bestandteil des Entwurfs ist neben der Aufzeichnung der Hauptverhandlung auch die automatisierte Übertragung der Tonaufzeichnung in ein Textdokument. Anders als der Referententwurf (siehe hierzu: zfs 2022, 662) sieht der Regierungsentwurf keine verpflichtende Videoaufzeichnung, sondern nur noch eine Erprobungsmöglichkeit der Videoaufzeichnung für die Länder vor. Der Regierungsentwurf, der Referentenentwurf und die Stellungnahmen der Verbände können auf der Homepage des BMJ abgerufen werden.

Quelle: Pressemitteilung des BMJ v. 10.5.2023 – www.bmj.de

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