Seit dem 2. Mai 2011 kann ein Antrag auf Auskunft über den Punktestand im VZR auch online gestellt werden, sofern der Antragsteller über einen neuen Personalausweis im Scheckkartenformat (Ausstellungsdatum ab 1. November 2010) verfügt. Einzelheiten hierzu können der Homepage des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) entnommen werden (www.kba.de).

Die rechtlichen Voraussetzungen für den Onlineantrag sind durch die Erste Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der Fahrerlaubnis-Verordnung vom 15. April 2011 (BGBl I, S. 650) geschaffen worden. Nach § 1 dieser Verordnung wird abweichend von § 64 Abs. 1 der Fahrerlaubnis-Verordnung bei Auskünften nach § 30 Abs. 8 oder § 58 des Straßenverkehrsgesetzes der elektronische Identitätsnachweis nach § 18 des Personalausweisgesetzes vom 18. Juni 2009 (BGBl I, S. 1346) als Identitätsnachweis anerkannt.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge