Innerhalb des Kalenderjahres 2011 verkündeten sowohl der Bundesgerichtshof als auch der Gerichtshof der Europäischen Union mehrere reiserechtliche Leitentscheidungen. So hat sich der Bundesgerichtshof beispielsweise zur gerichtlichen Zuständigkeit für Klagen auf Ausgleichszahlungen nach der Fluggastrechte-Verordnung, zur Haftung beim Verlust von Reisegepäck und zum Umfang des Insolvenzschutzes bei Pauschalreisen geäußert. Der Gerichtshof der Europäischen Union urteilte unter anderem über zumutbare Maßnahmen zur Vermeidung einer Flugannullierung und über Ansprüche der Fluggäste auf Ersatz auch immaterieller Schäden.

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