Am 30.11.2023 ist die Verordnung zur Änderung der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung v. 24.11.2023 in Kraft getreten (BGBl 2023 I Nr. 320 v. 29.11.2023). Die Verordnung enthält eine Neufassung der Übergangsregelung für die Verwendung alter Zwangsvollstreckungsformulare bis zum 31.8.2024.

Autor: Karsten Funke

Karsten Funke, Richter am Landgericht, München

zfs 1/2024, S. 2

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