Der verklagte Alleinerbe des ursprünglichen Prozessgegners trägt aufgrund des Prinzips der Universalsukzession gem. § 1922 BGB auch weiterhin die sekundäre Beweislast, wenn dieser beweisbelastet gewesen wäre.
OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 4. Juni 2018 – 16 U 118/17
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